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Bis zum 13. Januar 2019 muss die EbAV-II-Richtlinie in Deutschland umgesetzt sein. Dies hat der Bundestag am 30. November beschlossen. Für Einrichtungen der bAV (EbAV) wie Pensionskassen und -fonds bedeutet dies: Verstärktes Risikomanagement und erweiterte Informationspflichten. Michael …
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