
BGH-Alarm: Fast alle Zeichnungsscheine falsch?
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt einmal mehr die Rechtssicherheit im Vertrieb von Sachwertanlagen in Frage, vor allem bezüglich der rechtzeitigen Übergabe des Prospekts und deren Dokumentation. Das Urteil ist auch für aktuelle Emissionen relevant. Der Löwer-Kommentar
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