
Vermögensanlagen: BaFin entschärft Schreiben zum Zielmarkt
Die BaFin hat in ihrem Schreiben zur Definition der Anlegergruppe ("Zielmarkt") bei Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz ein paar Worte an der entscheidenden Stelle verändert. Für den Vertrieb bleibt dennoch eine Herausforderung.
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