
Radfahren: Mit dem Vierbeiner sicher ans Ziel
Rauf aufs Rad und den Hund mitnehmen: Das ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt - der Hund muss nicht einmal angeleint sein. Doch wenn das Tier andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, muss der Besitzer mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem haftet er für Schäden.
mehr