
Risiko Rückprovision: Nachbearbeitungspflichten des Versicherers im bAV-Geschäft
Die Risiken von Rückprovisionsforderungen sind für ausgeschiedene Vermittler im bAV-Geschäft beträchtlich. Jetzt hat ein Obergericht Grundsätze für die Nachbearbeitungspflichten des Versicherers entwickelt. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte
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