
Provisionsverlust: Kunde muss Versicherungsmakler nicht entschädigen
Ein Versicherungsnehmer wollte die Beiträge für zwei Sparverträge senken. Sein Makler stellte ihm daraufhin den "Provisionsverlust" in Rechnung und berief sich dabei auf seine AGB. Das LG Leipzig hat die betreffende Klausel nun für unwirksam erklärt.
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