BGH: Kein gesonderter Hinweis auf eingeschränkte Fungibilität
In aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Beraterhaftung hat der Senat entschieden, dass ein gesonderter Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität einer Kapitalanlage nur in Ausnahmefällen gegeben werden muss.
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