34f GewO: Neue Hoffnung für Alte Hasen
Sogenannte "Alte Hasen" gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) können Prüfberichte nachreichen, auch wenn sie zunächst "Negativerklärungen" eingereicht hatten, meint Rechtsanwalt Norman Wirth. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied demnach in einem solchen Fall zugunsten des …
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