Rechtsmissbräuchlichkeit des Mahnverfahrens in Kapitalanlagefällen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine bemerkenswerte Entscheidung zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Mahnverfahrens in Kapitalanlagefällen gefällt und im vorliegenden Fall zum Nachteil des Anlegers entschieden. Gastbeitrag von Florian Kelm, Rechtsanwälte Zacher & Partner
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