Fallstricke bei Umstellung von Provisions- auf Honorarmodell
Während die meisten Vermittler mit der Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach Paragraf 34f GewO beschäftigt sind, hat der Gesetzgeber bereits das nächste Regulierungswerk verabschiedet: das Honoraranlageberatungsgesetz. Gastbeitrag von Jens Reichow, Kanzlei Michaelis
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