Finanzanlagevermittler: Keine Prüfberichtspflicht für das Jahr 2012
Seit dem 1. Januar 2013 ist der neue Paragraf 34 f Gewerbeordnung in Kraft. Durch die Gesetzesänderung ist eine Lücke bei der Prüfberichtspflicht entstanden, so die Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung.
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