Keine Prüfberichtspflicht für 34f-Vermittler
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) müssen für 2012 keinen Prüfbericht abgeben. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat sich dafür ausgesprochen, die Prüfpflicht für 2013 auszusetzen.
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