
bAV: Vorne herum Honorar – hinten herum Provision
Ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums der Justiz weist die Landesjustizverwaltungen darauf hin, dass eine Zulassung als Rentenberater mit einer Tätigkeit als „Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen“ wegen Interessenkollision unvereinbar …
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