
Freier Vertrieb: BGH kassiert Urteil zu Provisionsoffenlegung
Freie Anlageberater müssen Kunden nicht grundsätzlich ungefragt über ihre Provisionen informieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 3. März entschieden und damit der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf widersprochen.
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