34f GewO: Erweiterte Sachkundepflicht beschlossen
Das vom Bundestag verabschiedete Kleinanlegerschutz-Gesetz legt fest, dass Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmten Direktinvestments eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) benötigen und bis wann diese vorliegen muss.
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