Honorar-Finanzanlagenberatung, eine Alternative zur Finanzanlagenvermittlung?
Ab dem 01. August 2014 haben Berater die Wahl, ob sie als Honorar-Finanzanlagenberater nach der neuen Erlaubnis des Paragrafen 34h GewO tätig sein wollen oder das herkömmliche Geschäft der Vermittlung nach Paragraf 34f GewO betreiben möchten. Gastbeitrag von Thomas Elster, Dr. Roller & …
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