Paragraf 34f – Rechtsanwälte dürfen Prüfberichte erstellen
Eine zentrale Neuerung im Zuge der Regulierung nach Paragraf 34 f der Gewerbeordnung ist der Prüfbericht nach Paragraf 24 der Finanzanlagenvermittlerverordnung. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun in Erfahrung gebracht, dass auch Rechtsanwälte grundsätzlich geeignet sind, …
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