
Provision trotz nicht erbrachter Bestandspflege
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln können Bestandspflegeprovisionen nicht zurückgefordert werden, soweit sie sich aus bereits gezahlten Beiträgen für über das Ende des Vertretervertrages hinausreichende Zeiträume errechnen.
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