
34f GewO: AfW kritisiert Flickenteppich bei Zuständigkeiten
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) bedauert, dass Erlaubniserteilung und Registrierung gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) je nach Bundesland unterschiedlich auf Handelskammern und Gewerbeämter verteilt sind.
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