Stornoreserve: Problematischer Provisionseinbehalt
Der Einbehalt eines Provisionanteils als Stornoreserve ist in der Versicherungsbranche üblich, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle des Vermittlers abzusichern. Diese Vereinbarungen sind jedoch meist unwirksam. Gastbeitrag von Jens Reichow, Kanzlei Michaelis
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