In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die Geschäftsführer der Emissionshäuser Hannover Leasing, LHI und KGAL heute angekündigt, gegen die geänderte steuerliche Behandlung von insgesamt 33 Medienfonds aus den Jahren 1998 bis 2005 den Klageweg beschreiten zu wollen. Hintergrund: Die bayerische Finanzverwaltung hat die ursprünglich gewährten Steuervorteile nachträglich aberkannt und fordert von den Anlegern hohe Steuernachzahlungen nebst Zinsen, weil sie die zur Besicherung der Lizenzraten abgeschlossenen Schuldübernahmeverträge als „abstrakte Schuldversprechen“ charakterisiert (cash-online berichtete hier).
Jede Fondsgesellschaft muss einzeln vor dem Finanzgericht Klage einreichen. Zuvor ist jeweils die mehrheitliche Zustimmung der Anleger notwendig. Insgesamt hätten rund 50.000 Anleger die Fonds der drei Emissionshäuser gezeichnet und in den Fällen der KGAL und Hannover Leasing ihre Klagebereitschaft bereits signalisiert. Bei beiden Häusern hätten die Schlussbesprechungen der Betriebsprüfung bis Ende August stattgefunden, bei der LHI stünden sie kurz vor dem Abschluss. „Wir haben einen sechsstelligen Betrag für Gutachten von Steuerexperten und Rechtsberatern investiert; die Klageschrift wird derzeit erstellt“, betont Stefan Ziegler Mitglied der Geschäftsführung bei der KGAL.
Der gerichtlichen Auseinandersetzung sehen die Initiatoren optimistisch entgegen. Schließlich sei die Konzeption der Fonds im Vorfeld eng mit der Finanzverwaltung abgestimmt und durch frühere Betriebsprüfungen auch bestätigt worden. Im Jahr 2005 sei es dann zu einem Stillstand der Veranlagungen von Medienfonds gekommen, die Betriebsprüfungen würden erst Jahr 2009 zum Abschluss gebracht. „Diese Abkehr von einer jahrzehntelangen Verwaltungspraxis ist für uns nicht nachvollziehbar und nach unserer festen Überzeugung sachlich falsch. Darüber hinaus stellt die rückwirkende Änderung aus unserer Sicht eine schwere Verletzung des Vertrauensschutzes dar“, so Andreas Ahlmann, Geschäftsführer von Hannover Leasing stellvertretend auch für die anderen Emissionshäuser.
Rückdeckung erhalten sie von Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, der ebenfalls an der Pressekonferenz teilnahm. Er hält das angekündigte Vorgehen der Finanzbehörde für rechtswidrig, weil die Einstufung als abstraktes Schuldversprechen bilanzsteuerrechtlich falsch sei und der zivilrechtlichen Würdigung des vertraglich Gewollten nicht standhalte.
Die Betriebsprüfer hätten hingegen betont, dass sie an die Weisungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen gebunden seien, so die Initiatoren in ihrer gemeinsamen Erklärung. Auch für die Einspruchsverfahren hätten die Finanzämter bereits signalisiert, dass sie an den Vorgaben des Ministeriums festhalten werden und keinen Raum für weitere Diskussionen sehen.
Ferner wiesen die Vertreter der Emissionshäuser darauf hin, dass eine Klage gegen den Steuerbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Die Finanzverwaltung habe aber mündlich zugesichert, für die geänderten Steuerbescheide eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren. In diesem Fall sind bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung keine Steuernachzahlungen zu leisten. Allerdings fallen auch für den Zeitraum der AdV Nachzahlungszinsen von sechs Prozent jährlich an, wenn die Fonds vor Gericht endgültig unterliegen sollten.
Freiwillige Zahlungen von Anlegern wolle die Finanzverwaltung trotz ausgesetzter Steuernachforderungen nach eigenen Angaben akzeptieren, so die Initiatoren. Dadurch ließen sich weitere Nachzahlungszinsen vermeiden. Darüber hinaus könnten die Anleger ihrerseits im Falle des gerichtlichen Obsiegens vom Fiskus sechs Prozent Zinsen auf solch freiwillige Zahlungen einfordern.
Finanzrichter Beck rechnet damit, dass sich das Verfahren vor dem Finanzgericht bis zu vier Jahre hinziehen kann. Sollte im Anschluss der Bundesfinanzhof angerufen werden, könnten zwei weitere Jahre ins Land gehen und neben der eigentlichen Steuernachforderung auch die Zinsschuld auf eine gewaltige Summe angewachsen sein. (af)