Einigung zwischen Anlegeranwälten und Finanzriesen: Im Konflikt um die VIP Medienfonds 3 und 4 bieten die Geldhäuser Hypo Vereinsbank (HVB) und Commerzbank den Anlegern 95 Prozent der selbst erbrachten Bareinlage (54,5 Prozent der Fondsbeteiligung). Zudem verzichtet die HVB darauf, ihre Darlehen einzufordern, die weitere 45,5 Prozent der Beteiligung ausmachen.
Ziel des Angebots sei die Erledigung unterschiedlicher juristischer Auslegungen komplexer Rechtsfragen bei den beiden Fonds, teilen die Finanzinstitute mit. Alle von der Commerzbank vermittelten Anleger sollen im Dezember detaillierte Angebote erhalten. Die Annahmefrist läuft bis zum 15. Januar 2010.
KWAG-Anlegeranwälte sind zufrieden
Laut der Bremer Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) gilt dieses Angebot für alle Anleger – auch für diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben und für Klageverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. KWAG vertritt eine Vielzahl von VIP-Anlegern und hat laut eigenen Angaben den Kompromiss ausgehandelt.
„Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung für alle Anleger der VIP-Medienfonds bemüht und halten dieses Ergebnis für so gut, dass wir es unseren Mandanten in jedem Fall anbieten wollen“, erklärt KWAG-Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.
Dreijähriger Rechtsstreit beendet?
Hintergrund: Die Finanzinstitute agierten als Vertriebspartner des Filmfondsanbieters VIP. Mit mehr als 13.000 Anlegern und 750 Millionen Euro platziertem Kapital war das Münchner Unternehmen führend im Markt für Medienfonds. Nachdem der Gesetzgeber den Beteiligungskonzepten die steuerlichen Vorteile aberkannt hat, rechnen sich die Geschäftsmodelle der Fonds für Investoren nicht mehr. Schlimmer noch: Die Finanzämter fordern mitunter Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang. Seit drei Jahren tobt deshalb ein Rechtsstreit an unterschiedlichen Fronten.
VIP-Chef und Gründer Andreas Schmid wurde im November 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem kamen die Richter – zunächst vom Landgericht München und später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe – zu dem Schluss, dass Schmid und sein Geschäftspartner Andreas Grosch die eingeworbenen Anlegergelder der von ihnen angebotenen Fonds VIP 3 und 4 zu 80 Prozent zweckfremd verwendet haben. Anstatt damit Filme zu finanzieren, soll das Kapital auf Bankkonten verschoben worden sein.
Prospektfehler, Kickbacks und Falschberatung…
Auch Commerzbank und HVB befinden sich seit Jahren in der Schusslinie der Anlegeranwälte. Die Institute fungierten nicht nur als Vermittler der häufig als Garantiefonds verkauften Beteiligungen, Anleger mussten auch Teile ihrer Einlagen über HVB-Darlehen finanzieren.
Den Geldhäusern wird unter anderem vorgeworfen, nicht ausreichend auf die steuerlichen Risiken der Fonds hingewiesen, den Prospekt nicht auf Plausibilität geprüft und verdeckte Provisionen kassiert zu haben. Beide Kreditinstitute wurden in der Vergangenheit bereits zu Schadensersatz verurteilt. (hb)
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