KWAG-Anwalt Gieschen: „Keine Klageflut durch BGH-Urteil“

Fünf Fragen zur Beraterhaftung an Jens-Peter Gieschen, Anlegeranwalt der Bremer Kanzlei KWAG:

Jens-Peter Gieschen
Jens-Peter Gieschen

cash-online: Welche Tragweite hat das Urteil des BGH?

Gieschen: Das Urteil stellt eigentlich nur klar, was viele Instanzgerichte auch bisher schon angenommen haben. Wenn ein Anleger sich von einem Berater vor dem Erwerb einer Beteiligung beraten lässt, dann muss er nicht selbst noch einmal anhand des Prospektes die Angaben des Beraters überprüfen, sondern darf auf dessen Auskünfte vertrauen. Der Berater kann dann später auch nicht einwenden, der Anleger hätte ja seinerzeit schon den Prospekt lesen können und hätte dann festgestellt, dass seine Angaben in dem Beratungsgespräch fehlerhaft gewesen sind. Das war in einigen Fällen bisher eine Verteidigungslinie der Berater, die damit darauf gesetzt haben, dass dann eine Verjährung der Ansprüche der Anleger eingetreten ist.

cash-online: Was ändert sich nun?

Gieschen: Das Urteil stellt klar, dass Ansprüche aus Beratungsverschulden eine Kenntnis des Anlegers von dem Beratungsfehler voraussetzen. Erst ab dem Zeitpunkt beginnt die Dreijahresfrist zu laufen. Wäre diese schon mit Prospektübergabe in Gang gesetzt, wären viele Ansprüche bereits verjährt. Das BGH-Urteil verschließt nun diese Verteidigungslinie.

cash-online: Ist im Zuge des BGH-Urteils eine Klagewelle gegen Berater zu erwarten?

Gieschen: Nein, aufgrund des BGH-Urteils wird es nicht zu einer Klagewelle kommen. Anlegeranwälte haben die eben skizzierte Verteidigungslinie der Berater schon immer für abwegig gehalten und auch viele Oberlandesgerichte (zum Beispiel OLG München, OLG Frankfurt, OLG Hamburg) haben schon immer so entschieden, wie jetzt der BGH. Neue Klagen sind daher nicht zu erwarten aber für bereits anhängige Klagen gibt es jetzt eine Klarstellung.

cash-online: Welche Möglichkeiten haben Berater, sich zu schützen?

Gieschen: Die einfachste Art sich zu schützen ist die, dass man anleger- und anlagegerecht berät. Das heißt tatsächlich nur Anlagen empfehlen, die zum Risikoprofil des Anlegers und zu dessen Vermögenssituation passen und objektiv über alle Risiken der Anlage aufzuklären. Dazu zählt dann auch eine Aufklärung über zu zahlende Provisionen und/oder Kick-Backs.

cash-online: Wie viel Schutz kann ein Beratungsprotokoll bieten?

Gieschen: Das Beratungsprotokoll soll ja in erster Linie den Schutz der Anleger verbessern, aber es bietet natürlich auch dem Berater einen Schutz, wenn die eben erwähnten Punkte ausführlich und nicht nur stichwortartig schriftlich festgehalten werden und der Anleger das Protokoll auch eigenhändig unterzeichnet. Aus dem Protokoll muss klar hervorgehen, dass es sich hier nicht um ein vorgefertigtes Formular handelt, sondern der Berater sich intensiv mit der individuellen Situation des Anlegers auseinandergesetzt hat.

Interview: Katja Schuld

Fotos: Shutterstock, Cash.

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments