Der Finanzausschuss des Bundesrats stellt sich gegen die Regulierungspläne der Koalition. Das Gremium empfiehlt, den Finanzvertrieb ausnahmslos von der Bafin beaufsichtigen zu lassen. Freitag wird sich die Ländervertretung mit dem Thema befassen.
In einer Empfehlung an die anstehende Bundesratssitzung begrüßen die beratenden Ausschüsse zwar die Zielsetzung des Entwurfs zum Anlegerschutzgesetz, den Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung zu verbessern. Gleichzeitig betonen sie aber, dass vor allem im sogenannten grauen Kapitalmarkt weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig seien.
Anders als die Regierung, will der Finanzausschuss des Bundesrats den Vertrieb geschlossener Fonds von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwachen lassen und nicht über das Gewerberecht regulieren. Der im Mai 2010 vom Finanzministerium eingebrachte Diskussionsentwurf hatte die entsprechenden Gesetzesänderungen eigentlich bereits vorgesehen.
Nach einem monatelangen Konflikt zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium war es Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), der sich für die Interessen der Finanzlobby einsetzt, allerdings vorerst gelungen, die Pläne abzuwenden. Mit der Positionierung des Finanzausschusses könnte die Diskussion nun neues Futter erhalten.
Hintergrund: Die bislang lediglich im Verkaufsprospektgesetz geregelten geschlossenen Fonds sollen nach aktuellem Planungsstand der Gesetzgeber zwar in den Katalog der Finanzinstrumente aufgenommen werden. Die Koalition will die Vermittler selbst aber nicht als Wertpapierdienstleister einstufen. Damit würden sie von der Finanzaufsicht ausgenommen bleiben und von den Gewerbeämtern kontrolliert werden.