Viel Wirbel um nichts: Die Koalition hat die Weichen gestellt, um geschlossene Fonds weiterhin nach dem Gewerberecht zu regulieren. Damit zeichnet sich ab, dass Vermittler auch in Zukunft ohne Haftungsdach Beteiligungen anbieten können.
Text: Hannes Breustedt
Wie aus einem Brief von Dr. Bernhard Heitzer, Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, an Jörg Asmussen, sein Pendant im Finanzministerium, hervorgeht, haben die beiden Häuser im umstrittenen Entwurf für das geplante Anlegerschutzgesetz einen Kompromiss erzielt. In dem Schreiben, das cash-online vorliegt, heißt es, dass die Ministerien dafür eintreten, Anteile geschlossener Fonds auch weiterhin durch gewerbliche Vermittler unter Aufsicht der Gewerbebehörden vertreiben zu lassen.
Die Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“ solle in einem gesonderten Gesetzentwurf unter „gemeinsamer Federführung“ beider Häuser geregelt und im vierten Quartal 2010 vorgelegt werden, schreibt Heitzer an Asmussen. Spannend bleibt indes, welche Position das Verbraucherschutzministerium unter Leitung von Ilse Aigner (CSU) in dieser Angelegenheit bezieht. Auf Nachfrage hieß es aus dem Ministerium, man wolle sich erst äußern, wenn tatsächlich ein Entwurf vorliegt.
Etappensieger Brüderle
In der Streitfrage darum, wie die Vermittlung geschlossener Fonds künftig reguliert werden soll, kann die Einigung allerdings bereits als Etappensieg für Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) gewertet werden.
Dass die rund 80.000 Vermittler geschlossener Beteiligungen hierzulande aller Voraussicht nach auch in Zukunft der Gewerbeaufsicht unterstellt bleiben, ist damit vor allem ein großer Lobby-Erfolg für die Finanzdienstleistungsbranche. Deren Interessenvertreter hatten die Regulierungspläne von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) als existenzbedrohend für den freien Finanzvertrieb bezeichnet.
Schäuble hatte ursprünglich dafür plädiert, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente zu klassifizieren, ihren Vertrieb unter das Kreditwesengesetz (KWG) zu stellen und von der Finanzaufsicht Bafin überwachen zu lassen. Das würde für Vertriebler mitunter bedeuten, sich einem Haftungsdach anschließen und ihren Status als freier Vermittler aufgeben zu müssen.
Haftungsdachpflicht durch Ausnahmeregelung abgewendet
Nach cash-online-Informationen sehen die aktuellen Planungen der Ministerien zwar weiterhin eine Einstufung als Finanzinstrumente nach KWG vor. Allerdings soll der Vertrieb von Beteiligungsangeboten unter den Ausnahmen-Paragraf zwei des Gesetzes fallen, wie es bereits bei offenen Investmentfonds der Fall ist. Das hätte zur Folge, dass keine Lizenz nach KWG oder der Gang unter ein Haftungsdach erforderlich wäre.
Seite 2: Sachkundenachweis und Berufshaftpflicht statt Haftungsdach?