Die Vertreter führender Vertriebsplattformen und Pools im Bereich geschlossener Fonds haben sich im Rahmen einer ersten Pool-Konferenz beim Gastgeber MPC und in Begleitung von Cash. auf einen regelmäßigen Austausch und gemeinsame Positionen verständigt.
Auf diese Weise sollen die bislang unzureichend vertretenen Interessen der freien Vertriebe gestärkt sowie unter anderem alle Initiatoren dazu angehalten werden, die Prospekthaftung über die Sechsmonatsfrist hinaus freiwillig zu übernehmen. An der Auftaktveranstaltung am Sitz von MPC Capital in Hamburg nahmen Geschäftsführer und Vorstände von Bit Treuhand, Brenneisen Capital, Dr. Ludz Vermögensberatungs und Vermittlungs, Efonds 24, IC Consulting, Jung, DMS & Cie. sowie Netfonds teil. Die Institution regelmäßiger Konferenzen und die Wahl eines Sprechers aus dem Kreis der Teilnehmer sollen die freien Vertriebe geschlossener Fonds in die Lage versetzen, ihre besonderen Bedürfnisse und Anforderungen gebündelt gegenüber der Politik und den Produktanbietern, aber auch anderen Interessengruppen zu kommunizieren, um entsprechend Gehör zu finden.
Laut dem Cash. exklusiv vorliegenden Kommuniqué, auf das sich die Teilnehmer geeignet haben, ist der Beschluss dokumentiert, Fonds, die länger als sechs Monate seit Emission im Vertrieb sind und deren Anbieter nicht per außergesetzlicher Vereinbarung die Produkthaftung übernehmen, deutlich zu kennzeichnen und auf den Entfall der Produkthaftung hinzuweisen.
Die Pool-Konferenz bezieht auch in Sachen Gesetzgebung zur Regulierung geschlossener Fonds Position: Einhellig stellen die Teilnehmer fest, dass der aktuelle Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Überregulierung der Anlageklasse der geschlossenen Fonds gegenüber anderen Anlageklassen wie offenen Investmentfonds oder Versicherungen führe. Durch die Ausnahmeregelungen für den Vertrieb offener Fonds und die spezialgesetzliche Regelung des Versicherungsvertriebes müsse befürchtet werden, dass breit aufgestellte Vermittler künftig auf das Angebot der Anlageklasse geschlossener Fonds verzichten und auf geschlossene Fonds spezialisierte Vermittler das Geschäft gänzlich einstellen werden. Beides könne weder im Sinne der Anleger noch der Vermittler und damit auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Die teilnehmenden Pools befürworten dagegen eine spezialgesetzliche Regelung der geschlossenen Fonds im Rahmen des Paragrafen 34 Gewerbeordnung – die der Regelung des Versicherungsvertriebes ähnelt – den spezifischen Anforderungen der Anlageklasse geschlossener Fonds entspricht und für eine nachweisbare Beratungsqualität und Anlegeraufklärung Sorge trägt.
Einig ist sich die Konferenz zudem darin, dass den Pools im Zuge der Regulierung eine steigende Bedeutung zukommen wird, da die zunehmenden Anforderungen für einzelne Vertriebsgesellschaften oft kaum zu erfüllen sind. Dies sei bereits heute abzusehen.
„Wir begrüßen es außerordentlich, dass die führenden Pools nun gemeinsam die Interessen des freien Vertriebes vertreten wollen“, kommentiert Alexander Betz, MPC Capital-Vorstandsmitglied. „Denn die Anforderungen und Bedürfnisse dieses wichtigen Vertriebskanals waren bisher in der Diskussion um die Regulierung geschlossener Fonds eindeutig zu kurz gekommen. Dabei kann eine Regulierung nur dann im Sinne der Anleger erfolgreich sein, wenn sie die Bedürfnisse aller betroffenen Interessengruppen berücksichtigt“, so Betz weiter. (te)
Foto: Tom Krausz. Von links nach rechts: Christian Huber (Efonds 24), Karsten Dümmler (Netfonds), Thomas Eilrich, (Cash.), Manfred Brenneisen (Brenneisen Capital), Helmut Schulz-Jodexnis (Bit Treuhand), Jan Bäumler (IC Consulting), Alexander Betz (MPC Capital), Dr. Christoph Ludz (Dr. Ludz Vermögensberatung und Vermittlung).