Wie cash-online berichtete, streiten sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium um Ausgestaltung des geplanten Anlegerschutzgesetzes. Zankapfel ist die Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds. Medienberichten zufolge bastelt Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) an einem branchenfreundlicheren Gegenkonzept zum Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Schäuble hatte als Konsequenz aus der globalen Wirtschaftskrise bereits im März einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes noch bis zur Sommerpause angekündigt. Der Finanzminister wollte unter anderem die Anforderungen beim Vertrieb von Produkten des Beteiligungsmarkts verschärfen.
Schäubles Plan sieht vor, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente zu klassifizieren, sodass der Vertrieb nach dem Kreditwesengesetz geregelt würde. Für viele unabhängige Vermittler hieße das, sie müssten eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut beantragen oder sich einem Haftungsdach anschließen.
Im Wirtschaftsministerium treffen die Schäuble-Pläne auf wenig Gegenliebe. Zudem fühlte man sich dort vom Zeitplan überrumpelt und inhaltlich übergangen. Wirtschaftsminister Brüderle hat sich mittlerweile zum Hoffnungsträger der Finanzdienstleister aufgeschwungen. Er plädiert für eine Regulierung nach dem Gewerberecht – davon wäre das Geschäftsmodell freier Vermittler nicht bedroht. Wie der „Spiegel“ berichtet, arbeitet Brüderles Haus momentan an einem entsprechenden Gegenentwurf zu Schäubles Plänen. (hb)
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