BAC prüft nun Rechtsmittel gegen den Richterspruch sowie weitergehende Schadenersatzansprüche gegen die Bank. Przybyl: „Natürlich trifft die Niederlage im Chapter-11-Verfahren auch die BAC als junges Emissionshaus hart, da Forderungen und Investitionen in Millionenhöhe abgeschrieben werden müssen.“
Gleichwohl, versichert der BAC-Geschäftsführer, sei das übrige operative Geschäft sowie die Administration der Fonds nicht betroffen. Gegenüber Cash.Online bezifferte BAC den konkreten Abschreibungsbedarf auf sieben Millionen US-Dollar.
Nun soll der Rechtsweg geprüft werden. LTAP werde in Kürze Gespräche mit US-Anwaltskanzleien aufnehmen, die sich auf Klagen gegen große US-Bankhäuser spezialisiert haben. Auf der Basis eines entsprechenden Mandats der Gesellschafterversammlung vom 19. Januar 2011 seien schon im Vorfeld der gerichtlichen Anhörung zum Chapter-11-Verfahren mehrere entsprechende Kanzleien identifiziert worden. Da der Rechtsstreit mit dem US-Finanzriesen schwer zu finanzieren sein dürfte, weist BAC darauf hin, dass es in den USA in solchen Fällen durchaus üblich sei, dass Anwälte auf reiner Erfolgsbasis arbeiten.
Kurz vor der für den vergangenen Montag angekündigten Entscheidung durch das Gericht hatte Wells Fargo LTAP neue Verhandlungen angeboten, woraufhin die Richter ihre Entscheidung vertagten. Anders als zunächst in Aussicht gestellt, hatte die neue Vereinbarung laut BAC jedoch eine inakzeptable Verschlechterung für die Anleger zur Folge. Zudem sei sie rechtlich unzulässig gewesen, so der Initiator.
„Unter dem Strich hätte Wells Fargo jederzeit und willkürlich in die Policen vollstrecken können. Darüber hinaus sollten die Anleger auf sämtliche Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank pauschal verzichten“, erklärt Przybyl. Diese Unsicherheit sei weder für die Anleger akzeptabel, noch hätte LTAP auf dieser Basis ernsthaft mit alternativen Finanzierungspartnern verhandeln können. Wells Fargo sei bis zuletzt nicht bereit gewesen, das Angebot in wesentlichen Punkten nachzubessern.
Hintergrund: BAC hat geschlossene Fonds aufgelegt, die in US-Zweitmarkt-Lebensversicherungen investieren. Das Geschäftsmodell: Anleger sollen davon profitieren, dass die Fonds die Beiträge weiterzahlen und am Ende die Ablaufleistung kassieren. Bei Risiko-Lebenspolicen ist der entscheidende Faktor, damit diese Rechnung aufgeht, die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer. Es klingt zwar makaber, doch sterben diese nicht wie geplant, funktioniert das Fondskonzept auch nicht. Seit Ende 2008 dümpelt der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen vor sich hin, Verkäufe von größeren Policenpaketen fanden kaum noch statt.
Auch der Wert des LTAP-Portfolios sank in diesem Zeitraum deutlich. Der aktuellen Wertschätzung des US-Gerichts nach bleiben 232 Millionen US-Dollar. Ursprünglich zahlte BAC etwa 400 Millionen US-Dollar für die Policen (225 Millionen US-Dollar kamen als Kredit mit dreijähriger Laufzeit von Wells Fargo, die restlichen 175 Millionen US-Dollar steuerten Fonds-Anleger als Eigenkapital bei). Die US-Bank erklärte, das Portfolio verwerten zu wollen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Daraufhin beantragte BAC Gläubigerschutz nach US-Recht (”Chapter 11″), um “das Vermögen des LTAP und damit auch der Anleger zu schützen”. So wollte das Emissionshaus Zeit gewinnen, um die Finanzierung der Fonds ohne Zugriff von Wells Fargo neu zu ordnen.
Dazu kommt es jedoch nicht: Die US-Richter sind der Ansicht, dass die Bank als Gläubiger keine ausreichende Sicherheit mehr hat. Der LTAP-Marktwert sei zu gering, um angemessenen Schutz für Wells Fargo und die laufende Prämienfinanzierung zu gewährleisten. Deshalb gehen die Policen voraussichtlich demnächst in den Besitz des US-Instituts über. (hb)
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