In der Diskussion um eine Alte-Hasen-Regel im Zuge der anstehenden Regulierung des Beteiligungsvertriebs hat sich nun auch der Maklerpool BCA zu Wort gemeldet. Das vor allem auf Versicherungen und Investmentfonds spezialisierte Unternehmen arbeitet seit 2004 mit der Efonds-Gruppe in der Vermittlung von geschlossenen Fonds zusammen.
Man begrüße den vom Bundeskabinett Anfang April verabschiedeten Gesetzentwurf zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht grundsätzlich, so BCA-Vorstandsmitglied Roland Roider in einer Mitteilung. Mit der Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz sei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.
Jedoch habe er die Befürchtung, dass ein fehlender Bestandsschutz für Vermittler mit langjähriger Berufserfahrung kontraproduktiv sei. In dem Gesetzentwurf ist dies bislang nicht vorgesehen – von allen Beratern wird ein Sachkundenachweis verlangt, egal wie lange sie am Markt tätig sind.
„Hier muss unbedingt nachgebessert werden, was auch im Rahmen der ausstehenden Ausführungsverordnung zur Gesetzesnovelle noch ohne Weiteres möglich ist“, so Roider.
Für Versicherungsvermittler habe sich bewährt, dass diese zum Beispiel nur dann eine Sachkundeprüfung nachweisen müssten, wenn sie erst kurz am Markt tätig seien. Das müsse daher generell auch für erfahrene Fondsberater gelten, fordert er. Ein Vermittler, der seit vielen Jahren einen festen und beständigen Kundenstamm habe, sei der beste Beweis für gute Beratung. (ks)
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