Solarförderung: Bundeskabinett bestätigt erneute Kürzung

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Das Umweltministerium (BMU) hat die bereits im Januar durchgesickerten Pläne von Politik und Solarbranche bestätigt, wonach die nächste Absenkung der staatlichen Förderung auf den 1. Juli 2011 vorgezogen wird. Auch das sogenannte Grünstromprivileg soll gestutzt werden.

Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickele sich weiterhin sehr dynamisch, stellte das Bundeskabinett einer Pressemitteilung zufolge fest. Im Jahr 2010 habe die Branche die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt seien in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon seien im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden.

Diese Zahlen zeigen nach Einschätzung des BMU einerseits den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland, beweisen jedoch andererseits auch das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung müsse dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden.

Deshalb soll die Vergütung nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 1. Januar 2012, sondern teilweise schon zum 1. Juli 2011 gekürzt werden. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Das Bundeskabinett schlägt eine Kürzung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 vor. Wie bereits kolportiert, kann die Vergütung damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung um bis zu 15 Prozent schrumpfen.

Als weiteren Kostentreiber bei der Förderung erneuerbarer Energien hat das BMU unter anderem auch das sogenannte Grünstromprivileg auf dem Kieker: Derzeit sind Energieversorger von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird.

Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen, so das BMU. Dadurch würden Mitnahmeeffekte begünstigt, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen. Das Bundeskabinett schlägt daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen. (hb)

Foto: Shutterstock

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