Verzichtet wird auf einen praktischen Teil auch bei den Vermittlern, die dann eine Erlaubnis nach 34 f GewO haben und zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Produktkategorie aus den Bereichen Investmentfonds, geschlossene Fonds sowie Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteile dazunehmen.
Außerdem soll es einige Berufsgruppen geben, die von der Sachkundeprüfung gänzlich befreit sind. Beispielsweise werden Abschlusszeugnisse betriebswirtschaftlicher Studiengänge der Fachrichtungen Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung als Sachkunde anerkannt.
Ebenfalls keinen Nachweis müssen unter anderem Fachwirte für Versicherungen und Finanzen (IHK), Kaufleute für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“, Fachwirte für Finanzberatung (IHK) und Investmentfondskaufleute erbringen. Hier sollen die Abschlusszeugnisse anerkannt werden.
Die Verbände der Branche haben nun bis Mitte Juli Gelegenheit, zu dem Diskussionsentwurf Stellung zu beziehen. Frank Rottenbacher vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat schon jetzt ein Anliegen: „Wir vermissen die von uns geforderte Alte-Hasen-Regelung für erfahrene Vermittler“, sagte er gegenüber Cash.Online. Der AfW werde weiter dafür eintreten, so Rottenbacher weiter.
Seit Monaten kämpft die Branche für den Bestandsschutz für Vermittler mit langjähriger Berufserfahrung. Die Politik zeigt sich bisher hartnäckig und besteht weiter darauf, dass alle Vermittler eine Sachkundeprüfung ablegen müssen.
Rottenbacher zeigte sich indes damit zufrieden, dass der Gesetzgeber keine Vertriebsform bevorzuge und Vermittler sowie Makler dieses Mal nicht benachteilige. Bei der Reform der Versicherungsvermittlung war festgelegt worden, dass Vermittler keiner Erlaubnis bedürfen, wenn der Versicherer die Haftung übernimmt. Das wird nach derzeitigem Stand bei der Regulierung der Fonds-Vermittler nicht der Fall sein. (ks)
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