Geschlossenen Fonds fehlt die Exit-Option

Gute geschlossene Fonds sind wesentlich weniger riskant. Dass sie dennoch nicht profitieren können, hat einen weiteren Grund: „Anleger sind derzeit nur in sehr geringem Maße bereit, ihre vorhandene Liquidität in mittel- und langfristigen Kapitalanlagen zu binden“, erklärt der VGF. Wer sich heute an einem geschlossenen Fonds beteiligt, kann morgen nicht mehr auf Veränderungen reagieren. Und wer nicht weiß, wie die Welt in 20 Tagen aussieht, bindet sich ungern für 20 Jahre. Es fehlt die Exit-Option.

Der Zweitmarkt bietet trotz aller Fortschritte der vergangenen Jahre noch immer keine verlässliche Möglichkeit zum Ausstieg. Die Kalkulation von „Kurzläufern“, die bereits nach wenigen Jahren die Beendigung des Fonds prognostizieren, ist nicht selten als abenteuerlich zu bezeichnen.

Wichtiger als solche kollektiven Exits wären individuelle Möglichkeiten der einzelnen Anleger, sich schon nach kurzer Zeit wieder aus dem Fonds zu verabschieden. Initiatoren argumentieren, das entspreche nicht dem Charakter der langfristigen Investition und außerdem stünde das Geld nicht Abfindungszahlungen zur Verfügung, sondern sei in dem Fondsobjekt gebunden.

Beides trifft zu. Dennoch ließen sich kurzfristige Ausstiegsrechte in die Konzepte einbauen, zumal steuerliche Restriktionen heute kaum noch eine Rolle spielen. Zwar muss ein solches Recht einen – zeitlich gestaffelten – Abschlag vom Verkehrswert und einen Liquiditätsvorbehalt vorsehen, um den Fonds und die verbleibenden Anleger zu schützen. Doch wenn der Abschlag zum Beispiel anfangs zehn Prozent beträgt, werden nur wenige Anleger das Kündigungsrecht tatsächlich wahrnehmen. Aber sie werden das Gefühl haben, sie könnten es und damit vielleicht die Scheu ablegen, sich überhaupt erst an dem Fonds zu beteiligen.

Initiatoren reagieren überwiegend genervt auf die Forderung nach einer kurzfristigen Exit-Option und fühlen sich angegriffen – so etwa bei dem Roundtable zum Cash.-Branchengipfel im vergangenen September (siehe Cash.-Extra in Heft 11/2011). Und doch könnten reine Eigenkapitalfonds mit einem kurzfristigen Kündigungsrecht der Anleger vielleicht das eine oder andere (Platzierungs-)Problem der Anbieter lösen.

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