Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Beteiligungsvertrieb

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im grauen Kapitalmarkt beschlossen. Betroffen sind etwa 80.000 freie Vermittler geschlossener Fonds, stiller Beteiligungen und ähnlicher Produkte. Es hagelt Kritik von Opposition und Banken.

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Nach Angaben des Wirtschaftsministerium erhöht der Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts die Anforderungen an die Verkaufsprospekte dieser Anlagen.

Die Pläne, die bereits im Vorfeld durchgesickert waren, sehen vor, dass die Finanzaufsicht Bafin Prospekte künftig nicht mehr nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit prüft. Außerdem sollen Produktinformationsblätter und verschärfte Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten eingeführt werden.

Freie Vermittler müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die bisher nur für den Vertrieb von Finanzanlagen durch Banken gelten, auf freie Vermittler übertragen werden.

Für Banken und freie Vermittler gelten jetzt die gleichen Spielregeln“, betonte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), der sich in der Regulierungsdebatte für die Interessen der Finanzdienstleister starkgemacht hatte, in einer Mitteilung. Anlegerinnen und Anleger könnten sich „damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen“.

Seite 2: Heftige Kritik von SPD und Kreditwirtschaft

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