Regulierung: Kontrolle des Fondsvertriebs weiter umstritten

Dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA), in dem die Spitzenverbände der Banken vertreten sind, schmeckt die angedachte Aufsichtslösung indes überhaupt nicht. Er monierte, dass der Entwurf ”keinen hinreichenden und angemessenen Regulierungsrahmen“ darstelle, weil er nicht ausgewogen sei. Die Bankenvertreter zielen mit ihrer Kritik vor allem darauf ab, dass sie von der Bafin unter strengeren Kriterien beaufsichtigt werden.

Sowohl aus Anlegerschutz- als auch aus Wettbewerbsgründen müsse das Prinzip gelten, dass dieselben Dienstleistungen denselben Anforderungen und derselben Aufsicht unterliegen, unabhängig davon, wer diese anbiete, so der ZKA. Dieser Meinung schloss sich auch der Wieslocher Finanzvertrieb MLP an, der mit einer Vollbanklizenz ausgestattet, der Aufsicht der Bafin untersteht.

Die Deutsche Bundesbank befürchtet unterdessen, dass die unterschiedliche Beaufsichtigung dazu führen könnte, dass „die gewünschte Anhebung des Anlegerschutzniveaus letztlich nur auf dem Papier“ erfolge. Außerdem zweifelten die Vertreter der Bundesbank das entsprechende Fachwissen und Kapazitäten der Gewerbeämter an.

Ähnlich sah dies der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der schon im Vorfeld der Anhörung eine Kontrolle durch die Gewerbeämter als „ineffektiv“ bezeichnet hatte. (ks)

Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

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