Die Zielsetzung aller aufsichtsrechtlichen Maßnahmen besteht im Wesentlichen in der Förderung der Selbstkontrolle des Finanzunternehmens, darunter die Frage nach der Risikotragfähigkeit oder der Qualität der Kundenbetreuung. Damit Initiatoren von geschlossenen Fonds schon heute auf die kommenden Veränderungen vorbereitet sind, ergeben sich die folgenden Ansatzpunkte:
– Konzeption neuer Produkte
– Erweiterung der Anlegerreichweite
– Dienstleistungen für Drittanbieter, wie den Betrieb einer Zweitmarkthandelsplattform oder den Vertrieb von Produkten kleinerer Emissionshäuser.
Um unter den neuen Rahmenbedingungen weiter wachsen zu können, bietet es sich für die Initiatoren an, das Anlegerspektrum auf Kleinanleger und/oder institutionelle Investoren auszuweiten. Obwohl die Unterschiede dieser Kundengruppen beträchtlich sind, besteht eine Gemeinsamkeit, die einer Vermarktung geschlossener Fondsanteile bis jetzt im Wege steht – die mangelnde Fungibilität. Um diese zu kompensieren, bieten sich zwei Ansatzpunkte: Zum einen können Emissionshäuser kapitalmarktfähige Fremdkapitalprodukte konzipieren, die zusätzlich oder anstelle einer langfristigen Bankfinanzierung ausgegeben werden und eventuell mit Garantien ausgestattet sind. Daneben ist die Konzeption kapitalmarktfähiger Eigenkapitalprodukte denkbar, die flankierend zur langfristigen Bankfinanzierung ausgegeben werden.
Neben den dafür erforderlichen Erweiterungen des Prospektumfangs für geschlossene Fondsanteile gilt es natürlich, weitere Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Allerdings ermöglicht ein regulierter „Datenhaushalt“ des regulierten Fondsanbieters zumindest die strategische Perspektive einer Emission von Wertpapieren, die direkt oder indirekt in ihrer Wertentwicklung vom vorhandenen Vermögensbestand abhängen. Über sogenannte Asset-Backed-Securities besteht beispielsweise die Möglichkeit, positive Betriebsergebnisse von homogen ausgestalteten Asset-Pools, wie sie etwa bei Schiffsklassen oder Solarparks existieren, über Anleihen an Investoren weiterzugeben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch eine Variation der Tilgungs-, Laufzeit- und/oder Verzinsungsstruktur klassischer Anleihen Wertsteigerungschancen und Wertminderungsrisiken zielgerichtet zwischen der Fondsgesellschaft und dem (Kapitalmarkt-)Investor aufzuteilen. Als Beispiel seien die bereits am Markt befindlichen Frachtratenanleihen angeführt, die es erlauben, die Verzinsungshöhe abhängig von branchenweit anerkannten Frachtratenindizes auszugestalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass solche Produkte häufig für eine Vermarktung auf Kleinanlegerebene mit einer vollständigen Rückzahlungsgarantie ausgestattet sein müssen.
Darüber hinaus wäre auch die Emission von Beteiligungsrechten in Form von Aktien denkbar. Diese könnten entweder an dem Emissionshaus selbst oder aber an einer Zwischengesellschaft bestehen, die dann als Finanzierungsholding für angeschlossene Fondsgesellschaften dient. Dies ermöglicht sowohl die Abkopplung des Emissionshauses von der direkten Finanzierung als auch die Bildung von Anlageklassen in Form von vorab festgelegten Asset-Gruppen unterhalb der Zwischengesellschaft.
Unabhängig von der Erweiterung des Produktportfolios um kapitalmarktfähige Produkte hat ein regulierter Finanzdienstleister die Möglichkeit, Finanzinstrumente von Drittanbietern zu vermarkten. Dabei kommen die folgenden Wege in Betracht:
– Vermittlung von Finanzinstrumenten Dritter
– Eröffnung und Betrieb eines Handelsplatzes für eigene und/oder fremde Finanzinstrumente, insbesondere über Zweitmarktplattformen für geschlossene Produkte, die nach verschiedenen Handelbarkeitsklassen und -fristen differenziert werden können
– Verwaltung fremden Vermögens zur Wertsteigerung mit oder ohne Vermögensverwahrung – Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind.
Das gilt unabhängig davon, wie eine nationale Regulierung die Anforderungen des WpHG auf Anbieter geschlossener Fonds anwenden wird.
Autorin Martina Hertwig ist Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Gesellschafterin der TPW Todt & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg.
Foto: Anna-Lena Cordts für Cash.