Am Donnerstag findet im Bundestag die erste Lesung zur geplanten Regulierung des Beteiligungsvertriebs statt. Im Vorfeld ist indes eine Debatte darüber entbrannt, ob Vermittler künftig von der Bafin oder den Gewerbeämtern überwacht werden sollen. Jetzt hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) zu Wort gemeldet.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen für die Vermittler die lokalen Gewerbeämter zuständig sein.
Den Verbraucherschützern schmeckt das gar nicht. Sie verlangen, dass alle Finanzvermittler durch die Finanzaufsicht Bafin beaufsichtigt werden sollen. Eine Kontrolle durch Gewerbeämter sei „ineffektiv“. „Aufsicht ist nicht alles, aber ohne eine erfahrene und schlagkräftige Aufsicht ist alles nichts“, kritisiert VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Man fordere deshalb den Bundestag auf, der Empfehlung des Bundesrats zu folgen. Die Länderkammer hatte sich bereits Ende Mai für eine Überwachung der Vermittler geschlossener Fonds durch die Bafin stark gemacht.
Die Bafin sei für eine solche Aufsicht spezialisiert, den Gewerbeämtern fehle diese Erfahrung, so Billen weiter. Es müsse verhindert werden, dass das Aufsichtsniveau für Verbraucher variiere, je nachdem welche Anlageprodukte sie bei wem kaufen würden.
Vermittler befürworten Gewerbeaufsicht
Werden indes die Vermittler nach ihrer Meinung gefragt, von wem sie kontrolliert werden wollen, spricht sich die Mehrheit (63 Prozent) für eine Aufsicht durch die Gewerbeämter aus. Das hat eine Umfrage des Branchendienstes „Markt Intern“ ergeben.
Die personenbezogene Aufsicht durch die Gewerbeämter sei nach allgemeiner Ansicht auf mittelständische Freiberufler zugeschnitten und werde bereits im Bereich der Makler und Versicherungsvermittler erfolgreich praktiziert, schreiben die Studienmacher in ihrer Umfrage.
Mit einer Bafin-Aufsicht sei zudem kein zwangsläufiger Nutzen für den Anlegerschutz verbunden. Das Gegenteil sei eher der Fall, wenn man die Folgen und Ursachen der Finanzkrise und die Rolle von Banken und Bankenaufsicht dabei analysiere. (ks)
Foto: VZBV