Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Vertriebs geschlossener Fonds hat der Lobbyverband VGF Stellung bezogen. Beim Thema Zweitmarkt gibt es offensichtlich Diskussionsbedarf.
Zumindest nimmt die Interessenvertretung der Emissionshäuser eine absolute Gegenposition zum Hamburger Makler- und Handelshaus Deutsche Zweitmarkt AG (DZAG) ein, einer der größten Zweitmarktplattformen.
In seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ fordert der Verband Geschlossene Fonds (VGF) eine Ausnahmeregelung für Händler im Sekundärmarkt.
Unter den jetzt im Entwurf gegebenen Anforderungen drohe der Betrieb von Zweitmarktplattformen und auch grundsätzlich die Vermittlung von Fondsanteilen auf dem Zweitmarkt zur erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung zu werden, heißt es.
Aus Kostengründen würden sich voraussichtlich sehr wenige Anbieter von Zweitmarktplattformen um eine KWG-Zulassung bemühen können. Der in den letzten Jahren deutlich aufkommende Zweitmarkthandel und die damit verbundenen Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger über den Zweitmarkt drohten erheblich eingeschränkt zu werden, so der VGF.
Bei der DZAG ist man völlig anderer Auffassung: Erst gestern hatte das Unternehmen sich dafür ausgesprochen, ausschließlich Institutionen den Handel mit geschlossenen Fonds zu erlauben, die von der Finanzaufsicht Bafin als Finanzdienstleistungsinstitut nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zugelassen sind. Infolgedessen würden Zweitmarkt-Makler unter anderem auch eine KWG-Erlaubnis als multilaterales Handelssystem benötigen.
DZAG-Geschäftsführer Björn Meschkat glaubt, dass mit dieser Marktbarriere schwarze Schafe aussortiert würden und beklagt schwindende Beratungsqualität im Zweitmarkt durch neue Anbieter. Die KWG-Zulassung in diesem Segment helfe der Branche, ihr Image als „Grauer Kapitalmarkt“ loszuwerden, so Meschkat weiter. Ausgerechnet dieses Ziel hat sich eigentlich der VGF auf die Fahne geschrieben.
Am 6. Juli wird sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Der VGF stimmt den Plänen in wesentlichen Punkten zu.
Dazu zählen die Beaufsichtigung des freien Vertriebs durch die Gewerbeämter, die zukünftig erforderliche Sachkundeprüfung und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler sowie die Kohärenzprüfung für Verkaufsprospekte durch die Finanzaufsicht Bafin. (hb)
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