Dachfonds: Wenn die BaFin zickig wird

Die Entstehungsgeschichte des Tatbestands der „Anlageverwaltung“ im KWG erzählt ebenfalls von der Macht der Finanzaufsicht. 2004/2005 untersagte die BaFin verschiedene Dachfonds und verfügte deren (Rück-) Abwicklung.

Begründung: Die Fonds investierten einen großen Teil des Anlegergeldes in Finanzinstrumente wie Aktien oder andere Wertpapiere und betrieben damit nach Ansicht der Behörde ein verkapptes Finanzkommissionsgeschäft, das bereits damals erlaubnispflichtig war.

Letztlich scheiterte die BaFin mit ihrer Ansicht vor dem Bundesverwaltungsgericht, weil sie sich auf eine wirtschaftliche und nicht auf die formale Betrachtungsweise stützte. Für mehrere Fonds und deren Initiatoren aber kam die Hilfe des Gerichts damals zu spät. Sie waren wegen der Verfügungen schon lange pleite.

Nach der Niederlage präzisierte der Gesetzgeber 2008 die unerwünschten Dachfondskonzepte durch die Aufnahme des separaten Punktes „Anlageverwaltung“ in den Katalog der erlaubnispflichtigen Geschäfte. Im Januar 2012 bekräftigte die BaFin, dass dieser nun auch für Investitionen in (andere) geschlossene Fonds gelte.

Auch wenn das Gros der Initiatoren die Umstellung wohl bewältigen wird und kaum zu erwarten ist, dass die Behörde jetzt so brachial vorgehen wird wie 2004/2005 (damals hatte sie die Konzepte wohl auch aus anderen Gründen auf dem Kieker): Die Initiatoren müssen aktiv werden, der Aufwand wird auf jeden Fall steigen und ein Risiko der behördlichen Rückabwicklung verbleibt bei allen Arten von Dachfonds.

Solche Konzepte haben mindestens 24 der 86 Emissionshäuser, die dem VGF für 2011 Platzierungen gemeldet haben, seit 2008 aufgelegt oder sind aktuell damit am Markt. Das sind fast 30 Prozent. Noch weitaus größer wäre die Zahl der Betroffenen, falls auch Objektgesellschaften oder andere doppelstöckige Konzeptionen als Finanzinstrumente eingestuft werden.

Einmal mehr sind auch die Vermittler solcher Fonds in der (Aufklärungs-) Pflicht. Denn die Initiatoren haben die Entwicklung anscheinend durchweg verschlafen und ihre Emissionsunterlagen noch nicht angepasst. Jedenfalls fand sich bei einer aktuellen Stichprobe auf den Websites von Dachfondsanbietern kein einziger Prospektnachtrag, der auf die seit mehr als zwei Monaten geänderte Gesetzeslage und die damit verbundenen Risiken und Kosten hinweist.

Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältester Ratingagentur für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.

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