Leistungsbilanzen: IDW-Standard zur Unzeit

Der IDW-Standard hingegen wird Pflicht für alle Anbieter, die weiterhin eine WP-Prüfung für ihre Leistungsbilanz wollen und ist penibel zu erfüllen. Fehlt in der bisherigen Dokumentation auch nur eine der vom IDW geforderten Positionen, kann die Nacharbeitung der erforderlichen Daten einen enormen Aufwand verursachen.

Schließlich geht es jeweils um die gesamte Laufzeit aller noch aktuellen und aller in den vergangenen zehn Jahren aufgelösten Fonds. Da kommen bei etablierten Häusern leicht über 1.000 Jahresabschlüsse zusammen, deren Ergebnisse in die Leistungsbilanz einfließen.

Insbesondere ein Punkt könnte vielen Anbietern Kopfzerbrechen bereiten, vor allem bei älteren Fonds: Die WP dürfen die Leistungsbilanz künftig nur dann prüfen, wenn die Jahresabschlüsse der einzelnen Fonds ebenfalls testiert sind.

Das ist bei längst nicht allen Fonds früherer Jahre der Fall und die Abschlüsse nachträglich prüfen zu lassen, dürfte in der Regel weder möglich noch finanzierbar noch sinnvoll sein – außer für die Kassen der WP natürlich. Folge könnte sein, dass einzelne Häuser auf die WP-Prüfung ganz verzichten (müssen) – ein Rückschritt.

IDW trifft KAGB

Noch bleibt den Anbietern Zeit, um Einfluss zu nehmen. Seit Anfang Oktober steht der Entwurf zum Download auf der Website des IDW bereit. Bis zum 28. März 2013 besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme, berichtet die WP-Gesellschaft Deloitte & Touche in ihrem aktuellen Newsletter.

Danach werden die WP wohl noch einige Monate diskutieren und womöglich fällt die Verabschiedung des endgültigen Prüfstandards mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Juli 2013 und den damit verbundenen Umwälzungen der Branche zusammen, die den Anbietern ohnehin alle Kraft abverlangen werden.

Allerdings: Vielleicht haben die Initiatoren im Spätsommer 2013 ja auch ganz viel Zeit und können sich entweder intensiv um ihre Leistungsbilanzen kümmern oder ganz darauf verzichten. Während sie auf die Zulassung als „AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft“ warten und (noch) keine neuen Fonds auflegen dürfen, zum Beispiel. Oder weil die Bürokratie sie aufgefressen hat und sie schon gar nicht mehr da sind.

Aber das ist eine andere Geschichte. Denn dass das IDW diesen Effekt einkalkuliert und den Zeitpunkt für den verspäteten Vorstoß bewusst gewählt hat, ist schließlich kaum anzunehmen.

Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältestem Analysehaus für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.

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