Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einstimmig einen erneuten Gesetzentwurf zum „AIFM-Steueranpassungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Investmentsteuerrecht an das im Sommer dieses Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen.
Das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene AIFM-Steueranpassungsgesetz hatten die Länder im Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der seine Beratungen aber bis zum Ende der Legislatur nicht abschließen konnte. Das Gesetz ist damit der Diskontinuität unterfallen.
AIFM-Steueranpassungsgesetz eilbedürftig
Der nun von den Ländern beschlossene Entwurf des AIFM-Steueranpassungsgesetzes wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrates. Die kurze Frist ergebe sich aus der Eilbedürftigkeit der Vorlage. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein. (jb)
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