Der Vorstand der IVG Immobilien AG hat beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Unter diesem Dach soll die Sanierung des Konzerns fortgeführt werden.
Der Gesetzgeber hatte das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt, um die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Diese können sich in Abstimmung mit den Gläubigern durch einen Insolvenzplan umfassend restrukturieren, wobei die unternehmerische Verantwortung dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst bleibt.
Diese Möglichkeit der Eigenverwaltung war für die Wahl des Verfahrens für den Vorstand der IVG Immobilien AG ausschlaggebend. Der Schritt war unausweichlich, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten (SynLoan I / LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) auch nach mehreren, intensiven Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames, umfassendes Sanierungskonzept verständigen konnten. Damit sei das Ziel, die Unterstützung aller Kapitalschichten zur Restrukturierung der Gesellschaft zu finden, nicht erreicht worden und in der Konsequenz die positive Fortbestehensprognose der Gesellschaft nach eingehender Prüfung entfallen.
Der Vorstand werde die Gespräche mit den Gläubigern – nunmehr unter dem Schutzschirmverfahren – weiter vorantreiben, um IVG so wieder auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Grundlage ist das bereits vorgestellte Restrukturierungskonzept. Die IVG-Manager würden den bestehenden Plan in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter weiter zügig umsetzen, sobald dieser vom Amtsgericht Bonn bestellt ist.
„Trotz intensiver, wochenlanger Vermittlungs- und Verhandlungsbemühungen durch IVG konnten sich die einzelnen Gläubigergruppen leider auf keine einvernehmliche Lösung verständigen“, sagt Dr. Wolfgang Schäfers, Sprecher des Vorstands der IVG Immobilien AG. „Dies ist umso bedauerlicher, da wesentliche Kernaktionäre der Gesellschaft signalisiert hatten, das von Vertretern der Gläubiger des SynLoan I / LBBW Kredit und der Wandelanleihe vorgelegte Restrukturierungskonzept zu unterstützen. Der Weg zu einer Einigung der Gläubiger und damit zu einer gesundeten IVG führt nunmehr über eine alternative Route – an unserem klaren Ziel ändert dies jedoch nichts“.
Die Konzernführung werde auch nach der Sanierung den bereits seit 2011 erfolgreich eingeschlagenen Weg als integrierter Investment- und Asset-Manager fortsetzen, eigenes und fremdes Geld in Immobilien und Infrastruktur (Kavernen) investieren und damit stetige und planbare Cashflows produzieren, dabei jedoch ein „konservativeres Geschäftsmodell“ im Vergleich zu den Jahren vor der Finanzkrise nutzen.
„Die IVG ist sehr gut aufgestellt, um das vor ihr liegende Verfahren rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, sagt Schäfers. „Die Gesellschaft hat ihr Zielbild deutlich vor Augen und kennt den Weg dorthin. Das Schutzschirmverfahren eröffnet der IVG nun die Möglichkeit, gestärkt aus der Restrukturierung hervorzugehen.“ (af)
Foto: IVG Immobilien AG