Im Rahmen der EU-weit harmonisierten Statistik über Investmentfonds erhebt die Deutsche Bundesbank gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Daten über inländische Investmentvermögen. Zukünftig besteht auch für die Verwalter von geschlossenen Investmentvermögen eine Meldepflicht, teilt der BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. mit.
Grundlage für diese Erhebung sind § 18 Bundesbankgesetz (BBankG) in Verbindung mit der entsprechenden Anordnung der Bundesbank (Mitteilung Nr. 8003/2007) sowie die EZB-Verordnung über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds (EZB/2007/8).
Änderung infolge des KAGB
Zur Statistik über Investmentfonds sind bislang alle in Deutschland ansässigen Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften im Sinne des Investmentgesetztes (InvG) berichtspflichtig.
Mit der Einführung des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) und der damit verbundenen Aufhebung des InvG geht jedoch auch eine Änderung von § 18 BBankG einher.
Der Kreis der Berichtspflichtigen für statistische Erhebungen wird auf Kapitalverwaltungs- und Investmentgesellschaften erweitert. Somit besteht zukünftig auch für die Verwalter von geschlossenen Investmentvermögen eine Meldepflicht zur Statistik über Investmentfonds.
Meldepflicht ab Januar 2015
Die monatlichen Meldungen müssen im XML-Format und erstmalig für den Berichtsmonat Dezember 2014 abgegeben werden. Geplant ist eine Frist bis zum fünften Tag des jeweiligen Folgemonats.
Gegenüber der Bundesbank ist die erste Meldung demnach zum 05.01.2015 abzugeben. Meldepflichtig wird sowohl neu aufgelegtes als auch bereits bestehendes aus-platziertes Investmentvermögen sein.
Die Erhebung erfolgt auf Basis des einzelnen Investmentvermögens und beinhaltet insbesondere Daten zu seiner Struktur.
Eine Dokumentation der Meldeanforderungen wird voraussichtlich im vierten Quartal 2013 bereitstehen. Sobald diese verfügbar sind, wird der bsi dazu informieren. (mh)
Foto: BSI