Mögliche Interessenkonflikte, welche die Funktionstrennung zwischen Fondsmanagement und Risikocontrolling beeinflussen können, sind darin ebenfalls zu dokumentieren. Die Risk Management Policy kann als eigenes Dokument erstellt oder in die internen Organisationshandbücher integriert werden.
Operationelle Risiken
Verlustrisiken können für den Anleger auch durch unzureichende interne Prozesse der Fondsgesellschaft sowie aus menschlichen Fehlern, versagenden Systemen oder aus externen Ereignissen (z. B. Unwetter zerstört Windparkanlage) entstehen. Ebenso können aus den für einen Fonds betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren auch Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken entstehen. Um derartige operationelle Ausfälle zu vermeiden, müssen diese Risiken in der Risk Management Policy beschrieben und ebenfalls im Risikomanagementsystem angemessen berücksichtigt werden. Zur Bewertung der operationellen Risiken muss die Fondsgesellschaft die eingetretenen Schadensfälle dokumentieren und in einer internen Schadensdatenbank erfassen.
Außerdem muss sie sicherstellen, dass diese Risiken angemessen gedeckt sind. Hierzu ist sie verpflichtet, neben ihrem Mindesteigenkapital von 300.000 Euro zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 0,01 % des Wertes aller verwalteten Fondsportfolien vorzuhalten oder eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die zusätzlichen Eigenmittel können auf Antrag bei der Aufsicht auch auf 0,008 % reduziert werden, wenn der Fondsmanager anhand mindestens dreijähriger historischer Schadensdaten nachweisen kann, dass die zusätzlichen Eigenmittel für eine angemessene Deckung seiner operationellen Risiken ausreichen.
Limitsystem
Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, für jeden Fonds und seine wesentlichen Risiken quantitative oder qualitative Risikolimite festzulegen. Die zu berücksichtigenden Risiken können bei alternativen Fonds je nach Anlageschwerpunkt variieren, wobei der Gesetzgeber eine Limitierung mindestens für Marktrisiken, Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Gegenparteirisiken und operationelle Risiken vorschreibt. Hierbei müssen sämtliche Risiken betrachtet werden. Nur so können alle Geschäftsaktivitäten, deren Wechselwirkungen und Risikokonzentrationen angemessen berücksichtigt werden.
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