Das Limitsystem muss geeignete Obergrenzen enthalten, deren Einhaltung die Fondsgesellschaft überwachen und von deren Auslastung der Fondsmanager vor jedem Geschäftsabschluss in angemessener Weise Kenntnis haben muss. Das Fondsmanagement hat dann die Investmententscheidung innerhalb der von der Gesellschaft vorgegebenen Risikolimite zu treffen. Es genügt deshalb nicht, dass der Fondsmanager nur die gesetzlichen Anlage- und Ausstellergrenzen kennt und danach handelt. Er muss auch die internen Risikolimite für die wesentlichen Risiken des Fonds kennen und sein Handeln danach ausrichten.
Stresstests
Um die Risiken besser einschätzen zu können, sind regelmäßig risikoadäquate Stresstests durchzuführen, der damit verbundene Aufwand muss also der jeweiligen Risikosituation angemessen sein. Ein Stresstest ermittelt die Verlustanfälligkeit, die durch potenzielle Veränderungen der Marktbedingungen überprüft wird (z. B. durch Szenarioanalysen bestimmter Ereignisse).
Leverage
Leverage bezeichnet jede Methode, die den Investitionsgrad des Fonds durch den Einsatz verschiedener Risikostrategien erhöht. Bei geschlossenen Fonds sind dies insbesondere aufgenommene Kredite. Diese dienen der Finanzierung der Fondsanlagen und sollen dazu beitragen, für den Anleger einen höheren Gewinn zu erwirtschaften (z. B. weil der Fondsmanager auf hohe Erträge aus Mieteinnahmen des Objektes spekuliert, die letztlich höher als die Rückführung des Kredites sind). Solche Strategien sind aufgrund eines möglichen Verlustes (beispielsweise bei Mietausfällen) grundsätzlich riskant.
Deshalb muss die Fondsgesellschaft von vornherein eine Obergrenze des beabsichtigten höheren Investitionsgrades festlegen, das aus Leverage-Strategien resultiert (sog. „Hebelwirkung“). Anleger sind über diese Obergrenze und etwaiger Änderungen zu informieren. Zusätzlich muss die Fondsgesellschaft die Aufsicht über das jeweilige Risikoprofil der Fonds einschließlich der Leverage-Methoden sowie deren Höhe und Berechnungsweise informieren. Dadurch kann die Aufsicht die mit dem Fonds zusammenhängenden Risiken und deren Folgen für die Anleger und Märkte bewerten und Maßnahmen zur Beschränkung der Risiken erlassen.
Liquiditätsmanagementsystem
Die Anforderungen an die Überwachung der Liquiditätsrisiken der geschlossenen Fonds sind geringer als für offene Fonds. Hintergrund ist, dass geschlossene Fonds keine regelmäßigen Anteilrückgaben bedienen und damit nur zu bestimmten Zeitpunkten Liquidität für etwaige Anteilrückgaben vorhalten müssen. Setzt der Fondsmanger Hebelinstrumente ein, muss er dennoch das Liquiditätsrisiko des Fonds überwachen und gewährleisten, dass genügend Liquidität im Fonds vorhanden ist, um die im Fonds zugrunde liegenden Verbindlichkeiten (z. B. monatliche Kreditraten, Mittelabflüsse durch Anteilrückgaben der Anleger) zu decken.
Fazit
Mit den Vorgaben für einen umfangreichen Risikomanagementprozess will der Gesetzgeber die Sicherheit der Fondsanlagen erhöhen. Der damit einhergehende Aufwand ist für die Fondsgesellschaften zwar beträchtlich, sollte sich langfristig aber über ein verbessertes Vertrauen der Anleger bezahlt machen.
Autorin Peggy Steffen ist Abteilungsdirektorin beim deutschen Fondsverband BVI, Frankfurt.
Foto: BVI