Emissionshäuser machen sich fit für künftige Herausforderungen

Der Gesetzgeber hat mit der AIFMD und mit dem KAGB den Startschuss zu tiefgreifenden Veränderungen gegeben. Hier stellt sich die Frage: Welche Herausforderungen müssen die betroffenen Akteure denn mittelfristig meistern?
Gastbeitrag von Dr. Holger Sepp, Caceis

Emissionshäuser Sepp
„Bisher waren die Emissionshäuser autark organisiert. Die AIFMD, die nationale Regulierung im Rahmen des KAGB und die daraus resultierenden Veränderungsprozesse führen zur Einbindung neuer Parteien.“
Schon jetzt müssen sich die Emissionshäuser für ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufstellen – dies führt in der Branche zum Teil zu signifikanten Veränderungen. Starke Partner mit ausgewiesener Expertise und einem umfassenden Leistungsspektrum können dabei von großer Hilfe sein.

Die AIFM-Direktive (AIFMD) ist seit dem 22. Juli 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Teil des deutschen Recht geworden: Der Gesetzgeber hat die Regulierung der alternativen Investmentfonds stark verändert und zielte dabei vor allem auf die Verbesserung des Anlegerschutzes.

In Deutschland waren die geschlossenen Fonds bislang nicht reguliert – sie und ihre Manager sind am stärksten von der neuen Regulierung betroffen. Der Fokus lag in den letzten Monaten bei den Managern dieser Fonds beispielsweise auf der Beantragung der Lizenz als AIFM sowie auf den administrativen Anforderungen im späteren Tagesgeschäft.

Außerdem suchten die Manager zuletzt verstärkt nach Partnern für die Erbringung der Verwahrstellenfunktion und binden diese nun in ihre Prozesse ein. Die Verwahrstelle ist unabhängig und hat grundsätzlich eine Verwahrpflicht für die Vermögenswerte des Fonds sowie umfangreiche Kontroll- und Prüfpflichten gegenüber den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Nachhaltige Änderungen für Emissionshäuser geschlossener Fonds

Bisher waren die Emissionshäuser autark organisiert und hatten ihre eigenen Arbeitsprozesse implementiert. Die AIFMD, die nationale Regulierung im Rahmen des KAGB und die daraus resultierenden Veränderungsprozesse führen zur Einbindung neuer Parteien.

Sie bringen erweiterte Abstimmungsnotwendigkeiten in den täglichen Abläufen und die Integration der Verwahrstelle bei zahlreichen Prozessen mit sich. Die Tiefe der Einbindung definiert hierbei die Tatsache, ob das Produkt als geschlossener Spezial-AIF oder als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt wird: Der Gesetzgeber hat bei einem Publikums-AIF im Sinne des Anlegerschutzes weitergehende Prüfpflichten definiert als dies bei Spezial-AIF der Fall ist.

Solche Prüf- beziehungsweise Kontrollpflichten sind beispielsweise die Kontrolle der Zeichnung von Fonds- beziehungsweise Beteiligungsanteilen, des Objektkaufs oder Erwerbs von Beteiligungen und der Bewertung von Fonds sowie die Anlagegrenzprüfung und im Besonderen das Cash-Monitoring.

So kristallisiert sich der Umfang der prozessualen Einbindung der Verwahrstelle schnell heraus. Insoweit haben die Emissionshäuser einen wichtigen ersten Schritt zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen nach AIFMD und KAGB gemacht.

Emissionshäuser untersuchen aktuell ihre Geschäftsmodelle

Die zukünftig zu erfüllenden Aufgaben, die Prozesslandschaft und die Kostenstruktur sind alle von den regulatorischen Anforderungen betroffen. Angesichts der umfangreichen Neuerungen müssen die Existenzgrundlagen nachhaltig gesichert und gegebenenfalls angepasst werden.

Seite zwei: Fokus auf die Kernkompetenzen

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