Mit der Verwahrstelle ist ein entscheidender externer Partner dazugekommen. Eine weitere Öffnung gegenüber externen Dienstleistern scheint zweckmäßig zu sein. So werden die Emissionshäuser die Kernkompetenzen in ihrem Geschäftsmodell untersuchen und wahrscheinlich bestimmte Aufgaben künftig nicht mehr „in-house“ erbringen.
Viele Häuser prüfen bereits eine deutlichere Aufteilung sowie ein mögliches Outsourcing von Aufgaben oder Aufgabenbereichen an externe Partner.
Fokus auf die Kernkompetenzen
Aufgabenbereiche wie das Portfolio Management, Produktmanagement, der Vertrieb, das Risikomanagement sowie ein Controlling mit stringentem Kostenmanagement werden wahrscheinlich in nächster Zukunft auch „in-house“ bleiben.
Andere, nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehörende Bereiche können aber an spezialisierte Partner ausgelagert werden – dies betrifft beispielsweise Aufgaben aus dem Middle- oder Back-Office, die teilweise oder vollständig von einem erfahrenen, externen Dienstleister übernommen werden könnten.
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Um die Herausforderungen der nächsten zwei oder drei Jahre meistern zu können, benötigen die Emissionshäuser also Zugang zu belastbaren und verlässlichen Dienstleistungen.
Mögliche Services der Outsourcing-Partner
Einzelne Verwahrstellen mit ausgewiesener Expertise sowie mit hoher Bindung zum Markt der geschlossenen Fonds werden künftig zusätzliche Leistungen für die Emissionshäuser anbieten, die über die heutige Verwahrstellenfunktion hinausgehen.
Vereinzelt werden Dienstleister bereit sein, im Sinne der Verlängerung der Wertschöpfungskette Back-Office Services aus dem Bereich der Fondsadministration in Teilen zu übernehmen oder ein – im Rahmen des rechtlich Möglichen – vollständiges Insourcing anzubieten.
Dabei könnten die hierfür spezialisierten Mitarbeiter durch die Verwahrstelle übernommen werden oder das Geschäft gemeinsam mit einem Kooperationspartner über ein gemeinsames Joint Venture durchgeführt werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in dieser Hinsicht sind ein breites Assetklassen-Know-how sowie die Fähigkeit zur Abbildung der Spezifika geschlossener Fonds. Der Dienstleister muss zudem bereit sein, gegebenenfalls ausländische Gesellschaften anzubinden oder abzubilden.
Die Leistungsfähigkeit betrifft ebenfalls die IT-Plattform des Dienstleisters: Wichtig ist dabei, dass die Buchhaltung, das Reporting, das Meldewesen sowie die Treuhand-Services elektronisch und weitgehend automatisiert abgebildet werden.
„One-Stop-Shops“ bevorzugt
Bei der Auswahl des geeigneten Outsourcing-Partners wollen die Emissionshäuser die Anzahl aller externen Partner möglichst gering halten, um einen effektiven Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses für Prozesse und Schnittstellen zu gewährleisten.
Die ideale Lösung bietet dafür ein „One-Stop-Shop“, also ein Partner, der möglichst alle extern zu vergebenden Aufgaben aus einer Hand erfüllen kann.
Klassische Verwahrstellen (die früheren Depotbanken) verfügen außerdem im Vergleich zu alternativen Verwahrstellen eher über automatisierte Prozesse, ausreichend Kapazitäten, eine solide finanzielle Ausstattung sowie über attraktive Gebühren.
Seite drei: Prozess-Know-how