Die Interessenvertretung von Anbietern geschlossener Fonds öffnet sich für Unternehmen und Anlagevehikel, die KAGB-konform Investitionen in Sachwerte anbieten oder verwalten und firmiert künftig als BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.
Darauf haben sich die Mitgliedsunternehmen des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. Juni 2013 geeinigt. Dadurch können neben Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig auch andere Branchenteilnehmer wie beispielsweise Verwahrstellen Mitglied werden. Mit Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 einher geht auch die Umbenennung des Verbandes in BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V..
Viele potenzielle Neu-Mitglieder
Der Verband trägt damit den Veränderungen der KAGB-Regulierung Rechnung und erweitert den Kreis potenzieller Mietglieder . „Anbieter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und weitere Dienstleister sind dann nicht nur einheitlich reguliert, sondern arbeiten regulierungsbedingt auch viel enger zusammen. Diese Entwicklung vollziehen wir konsequenterweise mit dem BSI nach“, so Hauptgeschäftsführer Eric Romba.
Die Umbenennung der geschlossenen Fonds in eine in der Öffentlichkeit weniger negativ besetzte Form, wurde bereits 2011 auf dem von Cash. organisierten 1. Branchengipfel Geschlossene Fonds diskutiert. Damals trafen sich führende Vertreter von Emissionshäusern sowie von Verbandsseite in Hamburg, um sich zu den Themen Regulierung, Öffentliche Wahrnehmung, Fondskonzeption und Vertrieb auszutauschen.
Aufgabe des BSI soll nach Rombas Verständnis die Interessenvertretung der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit sein. Er begleitet für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene, ist originärer Ansprechpartner für die Finanzaufsicht und erarbeitet mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie beispielsweise. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.
Neue Formen der Mitgliedschaft
Im Zuge der Neuausrichtung führt der Verband zwei weitere Formen der Mitgliedschaft ein. Neben den bisherigen Voll- und Fördermitgliedern werde es künftig auch eine Branchen- und eine Informationsmitgliedschaft geben. Die Vollmitgliedschaft steht Verwaltern offen, die Alternative Investment Fonds (AIF) für private oder professionelle Investoren anbieten. Auch selbstverwaltete AIF, die in Sachwerte investieren, können Vollmitglieder des BSI werden.
Branchenmitglieder können alle Unternehmen werden, die nach dem KAGB beziehungsweise der AIFM-Richtlinie eine Kernfunktion im Rahmen der Verwaltung von AIF haben und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen oder Unternehmen, die zwar in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, aber aufgrund von Bestandsschutzregelungen von der Anwendung des KAGB befreit sind. Dies trifft insbesondere auf die Unternehmen zu, die schon heute VGF Mitglieder sind, keine KVG-Zulassung beantragen, aber Bestände weiter verwalten.
Fördermitglieder können alle beratenden und dienstleistenden Unternehmen werden, die nicht Branchenmitglied werden können. Hierzu gehören Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberatungen. Die Informationsmitgliedschaft wird für andere Verbände oder kontinuierlich investierende Investoren, wie Family Offices, geschaffen.
Vorstandsgremium vergrößert
Die Zusammensetzung des neuen Verbandes soll auch im Vorstand abgebildet werden. Er soll künftig aus sechs Vertretern aus dem Kreis der Vollmitglieder sowie je einem Vertreter eines Branchen- und eines Fördermitglieds zusammengesetzt sein. Vorstandswahlen werden voraussichtlich im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2014 stattfinden. (af)
Foto: Cash.