Das Emissionshaus Hannover Leasing hat vor dem Finanzgericht München einen Rechtsstreit über steuermindernde Verlustzuweisungen für den Filmfonds Lord of the Rings-Trilogie – Episode II gegen das Finanzamt München gewonnen (Az.: 1 K 2603/11). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Filmfonds prospektgemäß durchgeführt
Das Finanzamt hatte die Auffassung vertreten, dass die Filmfondsmittel nicht zur Filmproduktion verwendet worden wären. Nach Angaben von Hannover Leasing stellte das Gericht nun fest, dass die Mittel prospektgemäß vollumfänglich zur Produktion des Films verwendet worden seien.
„Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass keine von der Finanzverwaltung behauptete Steuerhinterziehung vorliegt“, heißt es in einem Schreiben von Hannover Leasing an seine Anleger, das Cash.Online vorliegt.
Finanzamt kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen
Wenn der Gerichtsbescheid rechtskräftig wird, stehen den Anlegern die ursprünglich anerkannten Verluste wieder uneingeschränkt zur Verfügung. „Soweit Sie die aus den aufgehobenen Änderungsbescheiden resultierende streitige Einkommen- oder Körperschaftssteuer bezahlt haben, werden Ihnen dann die Steuern mit Zinsen von sechs Prozent p.a. erstattet werden. Soweit Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben, steht fest, dass diese Steuern nicht nachzuzahlen sind“, heißt es in dem Anlegeranschreiben.
Hannover Leasing hofft, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung rechtskräftig werden lässt. Man könne aber nicht ausschließen, dass das Finanzamt München einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellt. Zudem hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (kb)
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