Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Erlaubnis als Darlehensvermittler genügt
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat nach den Lesungen im Bundestag nun den Bundesrat passiert und wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Immobiliendarlehensvermittler benötigen lediglich die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach Paragraph 34c Gewerbeordnung (GewO). Im Gesetzentwurf …
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