
Solarfonds: Neue Beteiligungsangebote Mangelware
Anbieter von Solarfonds können von der BaFin überprüfen lassen, ob die von ihnen geplanten Fonds aufgrund des Auslegungsschreibens von der KAGB-Regulierung ausgenommen sind. Neue Beteiligungsangebote sind allerdings Mangelware.
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